KLEINGARTENVEREIN MÜHLWEG E.V.
Antrag bauliche Änderung
Gemäß Nr. 4 der Gartenordnung bedürfen bauliche Änderungen am und im Garten, sowie an der Laube, der Genehmigung des Gartenamtes. Umfasst sind dabei nicht nur die nach den Baugesetzen vorgesehenen baulichen Anlagen, sondern jegliche Bauten.
Beispielhaft aufgeführt sind dabei: Windschutz- und kleine Sichtschutzpflanzungen an Terrassen, Pergolen und Terrassen einfachster Art, Mauern, soweit sie wegen des Geländes erforderlich sind, gemauerte Grills (nicht mehr als 0,7 m³) und Feuchtbiotope. Bitte sprechen Sie bei allen dauerhaften Installationen zuerst den Vorstand an und fragen nach der Genehmigungspflicht oder stellen gleich vorsorglich einen Antrag.
Das Antragsformular zur Genehmigung von baulichen Änderungen finden Sie hier.
Bitte senden Sie das Formular unterschrieben an den Vorstand. Dieser leitet es weiter an das Gartenamt.
Grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind: die Errichtung bzw. Aufstellung von Anbauten, Schuppen, Gerätehäuschen, Kleintierställen, Kleingewächshäusern aller Art (Ausnahme: eine Tomatenüberdachung gemäß Gartenordnung), Vogelvolieren, Schwimmbecken (außer Kinderplanschbecken gemäß Gartenordnung), Plastikwänden und Abschirmungen aller Art, Plastikdächern und -vordächern (auch dauerhaft aufgestellte Pavillons). Die Unterkellerung der Gartenlauben und Freisitzflächen ist nicht zugelassen.