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KLEINGARTENVEREIN MÜHLWEG E.V.
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Wie kann ich einen Kleingarten pachten?Füllen Sie einfach unser Formular aus und senden Sie dieses direkt über die Webseite an uns. Sie finden es oben im Menü unter "Antrag stellen". Sobald ein Garten frei wird, melden wir uns bei Ihnen. Im Laufe eines Jahres werden immer wieder Gärten frei. Als Pächter eines Gartens wird man zugleich Mitglied im Kleingartenverein Mühlweg e.V. Einen Garten pachten und Mitglied im Verein werden können nur volljährige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Regensburg.
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Wie bekommt man einen Kleingarten in Regensburg?Die Kleingartenanlage Mühlweg e.V. ist nur eine von vielen Gartenanlagen in Regensburg. Wegen der angespannten Parkplatzsituation und aufgrund von Umweltaspekten wünschen wir uns auch in Ihrem Interesse, dass jeder einen Kleingarten in seiner Nähe bekommt. Auf folgender Webseite finden Sie eine Übersicht der Kleingartenanlagen in Regensburg: https://www.stadtverband-regensburg-der-kleingaertner-ev.de/wir-ueber-uns/unsere-zweigvereine/kleingarten-regensburg-stadtteile/
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Wie viel Arbeit macht ein Kleingarten?Das hängt ganz davon ab, welche Vorstellungen Sie von der Gestaltung haben. Grundsätzlich ist es Pflicht, mindestens auf einem Drittel der Fläche Obst und Gemüse anzubauen und den Garten in einem ordentlichen Zustand zu halten - ihn also nicht verwildern zu lassen. Kontrollierte Naturgärten und insektenfreundliche Anpflanzungen sind im Rahmen der Gartenordnung erlaubt. Zudem ist Unkraut auf dem Weg vor dem eigenen Garten zu beseitigen und bei Bedarf Rasen zu mähen. Wenn es sehr trocken wird, ist regelmäßiges Gießen erforderlich. Während der Gartensaison kann man damit rechnen, dass man mindestens dreimal pro Woche für eine oder mehr Stunden anwesend sein muss, um die anfallenden Arbeiten zu erledigen. In unserer Gartenanlage entstehen jedoch regelmäßig gute Nachbarschaften, die sich auch bei Urlaub oder sonstigen Unpässlichkeiten gegenseitig unterstützen.
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Was kostet ein Kleingarten? Wie hoch sind die Kosten bei Übernahme eines Gartens?In der Kleingartenanlage Mühlweg setzen sich die Kosten für einen Garten aus verschiedenen Faktoren zusammen. Bei der Übernahme eines Gartens ist eine Abstandszahlung für Laube und Bewuchs des Gartens an den Vorpächter zu entrichten. Ein Schätzer vom Stadtverband führt hierzu eine unabhängige Schätzung durch. Je nach Zustand des Gartens, der Laube und der Bepflanzung ist im Schnitt mit 2.000 bis 3.000 Euro zu rechnen. Bei Kündigung des Pachtvertrages erfolgt erneut eine Wertermittlung gemäß den rechtlichen Vorgaben durch Wertermittler des Stadtverbandes und Sie erhalten eine Abstandszahlung gemäß dem ermittelten Wert. Grundsätzlich verlieren die Lauben mit der Zeit und durch Abnutzung weiter an Wert. Renovierungen und Anpflanzungen können den Wert steigern, jedoch nur in geringem Umfang. Gelegentlich werden auch Gärten mit einer geringeren Abstandszahlung von bis zu 1.000 Euro vergeben. Hier ist jedoch viel Arbeit erforderlich, um Garten und Laube wieder in Schuss zu bringen. Sehr gut gepflegte Gärten und Lauben können auch mit einer Abstandszahlung von 5.000 Euro und mehr bemessen werden. Neben der Abstandszahlung ist einmalig bei der Übernahme ein Infrastrukturbeitrag in Höhe von 50 Euro je angefangener hundert Quadratmeter zu entrichten. Unsere Parzellen sind im Schnitt 325 Quadratmeter groß, wodurch sich meist ein einmaliger Infrastrukturbeitrag von 200 Euro ergibt. Daneben ist die Gebühr für die Gartenschätzung in Höhe von 30 Euro zu entrichten, sowie die Verwaltungskosten für die Vergabe in Höhe von 20 Euro. Zusätzlich sind die laufenden Kosten (Siehe FAQ zu laufenden Kosten) zu zahlen. Bei unterjähriger Übernahme eines Kleingartens in der Regel anteilig.
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Was kostet ein Kleingarten? Wie hoch sind die laufenden Kosten eines Kleingartens?In der Kleingartenanlage Mühlweg e.V. setzen sich die laufenden Kosten aus der Pacht, dem Wassergeld, den Kosten für die Versicherung sowie Beiträge für Verein und Verbände und Wegegeld zusammen. Durchschnittlich kann man mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 300 bis 400 Euro rechnen. Die Höhe der Pacht richtet sich nach der Größe der Parzelle und beträgt (Stand 2023) 0,48 € pro Quadratmeter. Die Pacht für einen durchschnittlichen Garten beträgt bei 325 Quadratmetern also 156 Euro im Jahr. Die Beiträge für den Verein (60 Euro), den Standverband (9 Euro) und den Landesverband (15 Euro) betragen insgesamt 84 Euro im Jahr. Daneben besteht für den Verein eine obligatorische Gruppenversicherung, die eine Unfallversicherung enthält (3 Euro pro Jahr) sowie die Grundversicherung für die Laube (15 Euro pro Jahr). Bitte erkundigen Sie sich selbstständig über mögliche Höherversicherungen beim Landesverband. Dort finden Sie sämtliche Merkblätter zu den Versicherungen, sowie Informationen zu den Kosten. Beim Abschluss lediglich der Grundversicherung fällt ein jährlicher Beitrag von 18 Euro an. Wir empfehlen eine Höherversicherung entsprechend dem Wert der Laube (der Neubauwert ist zu versichern), sowie eine Feuer-Einburch-Diebstahl-Versicherung. Für den Wegeanteil sind zusätzlich ca. 27 Euro zu entrichten. Daneben ist das verbrauchte Wasser zu bezahlen. Je nach Verbrauch kann hier mit im Schnitt 10 - 30 Euro gerechnet werden.
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Gibt es Strom und Wasser in den Parzellen der Kleingartenanlage?Die Gärten sind zur kleingärtnerischen Nutzung bestimmt. Aufgrund der Regelungen des Stadtverbandes ist ein Stromanschluss der Gartenlauben nicht gestattet, um die kleingärtnerische Nutzung nicht zu gefährden. Die feste Installation von Solarzellen auf den Dächern ist derzeit nicht gestattet. Jede Parzelle verfügt über einen Wasseranschluss außerhalb der Laube. Dieser darf nicht verlegt werden. Das verbrauchte Wasser wird individuell anhand einer Wasseruhr abgerechnet. Über den Winter wird das Wasser abgeschaltet. Im Sinne der nachhaltigen Bewirtschaftung ist nach Möglichkeit bevorzugt Regenwasser aufzufangen und zum Gießen zu nutzen. Toiletten befinden sich im Vereinsheim. Sie sind für Gartenpächter jederzeit zugänglich.
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Was regelt der Pachtvertrag über den Kleingarten?Der Pachtvertrag enthält alle wesentlichen Regelungen des Pachtverhältnisses. Unter dem Reiter "Recht und Ordnung" findet sich ein Muster des Pachtvertrages. So kann man sich schon vorab mit den Regelungen des Pachtvertrages vertraut machen. Abweichungen und individuelle Regelungen sind nicht möglich.
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Wie kann ich meinen Garten kündigen?Gemäß der Satzung des Kleingartenvereins Mühlweg e.V. kann der Pachtvertrag bis spätestens 30. September zum Ende des laufenden Geschäftsjahres schriftlich gegenüber dem 1. Vorsitzenden gekündigt werden, im Verhinderungsfall gegenüber seinem Stellvertreter. Der Pachtvertrag endet somit immer zum 31.12. des laufenden Jahres, wenn die Kündigung fristgerecht eingereicht wurde. Eine unterjährige Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein passender Nachpächter gefunden wird und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine unterjährige Kündigung des Pachtvertrags.
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Welche Pflichten habe ich als Pächter eines Kleingartens in Regensburg?Die Pflichten der Pächter sind in der Gartenordnung geregelt. Da der Kleingartenverein selbst das Grundstück vom Stadtverband Regensburg pachtet, macht dieser die Vorgaben. Änderungen an der Gartenordnung sind immer nur für alle Kleingartenanlagen des Stadtverbandes und auf Ebene des Stadtverbandes Regensburg möglich. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln in Bezug auf den Garten selbst: Zu den Hauptpflichten - nicht nur nach der Gartenordnung, sondern auch nach dem Bundeskleingartengesetz - zählt die kleingärtnerische Nutzung. Das bedeutet, dass auf mindestens einem Drittel der Fläche Obst und Gemüse angebaut werden muss. Bei einem Garten mit 300 Quadratmetern müssen also mindestens 100 Quadratmeter für den Obst- und Gemüseanbau genutzt werden. Bei Bebauung und Bewuchs ist Rücksicht auf die Gartennachbarn zu nehmen. Die geltenden Abstandsregeln sind einzuhalten. Alle Aufbauten, auch Hochbeete und größere Kinderspielhäuser, sind dem Vorstand formlos zu melden und dürfen erst nach Genehmigung errichtet werden. Grundsätzlich sind Umbauten an der Laube und sonstige Bauten nicht erlaubt. Zulässig ist in der Zeit vom März bis Oktober eine Tomatenüberdachung einfachster Bauart, die die Maße von 2,00 m Länge, 1,50 m Breite und 1,60 m Höhe nicht überschreitet. Gewächshäuser, Geräteschuppen, Pools oder ähnliche Bauten sind nicht erlaubt. Bitte sprechen Sie immer zuerst mit dem Vorstand, bevor Sie Bauten errichten, um Missverständnissen vorzubeugen und nicht unnötige Ausgaben zu tätigen. Der Garten ist regelmäßig zu pflegen, wobei auch naturnahe, gepflegte Gärten ausdrücklich willkommen sind. Neben den Pflichten ist jedoch Hauptzweck der Gartenanlage, den Anbau von Obst und Gemüse und den Naturgenuss zu fördern. Wichtig ist uns die Freude am Garten und der Zusammenhalt unter den Mitgliedern des Kleingartenvereins Mühlweg e.V.
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Wie kann ich eine bauliche Änderung beantragen?Bauliche Änderungen können über das Formular auf unserer Website beim Vorstand beantragt werden und müssen vom Gartenamt genehmigt werden. Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein. Gemäß Nr. 4 der Gartenordnung bedürfen bauliche Änderungen am und im Garten sowie an der Laube, der Genehmigung des Gartenamtes. Umfasst sind dabei nicht nur die nach den Baugesetzen vorgesehenen baulichen Anlagen, sondern jegliche Bauten. Beispielhaft aufgeführt sind dabei: Windschutz- und kleine Sichtschutzpflanzungen an Terrassen, Pergolen und Terrassen einfachster Art, Mauern, soweit sie wegen des Geländes erforderlich sind, gemauerte Grills (nicht mehr als 0,7 m³) und Feuchtbiotope. Bitte sprechen Sie bei allen dauerhaften Installationen zuerst den Vorstand an und fragen nach der Genehmigungspflicht oder stellen gleich vorsorglich einen Antrag. Grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind: die Errichtung bzw. Aufstellung von Anbauten, Schuppen, Gerätehäuschen, Kleintierställen, Kleingewächshäusern aller Art (Ausnahme: eine Tomatenüberdachung gemäß Gartenordnung), Vogelvolieren, Schwimmbecken (außer Kinderplanschbecken gemäß Gartenordnung), Plastikwänden und Abschirmungen aller Art, Plastikdächern und -vordächern (auch dauerhaft aufgestellte Pavillons). Die Unterkellerung der Gartenlauben und Freisitzflächen ist nicht zugelassen.
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